Nein – das E33G Remote Work Visum erlaubt ausschließlich Einkommen von Auftraggebern außerhalb Indonesiens. Arbeit für oder Bezahlung durch ein indonesisches Unternehmen bzw. einen lokalen Kunden ist mit diesem Visum nicht erlaubt, selbst wenn es sich nur um einen einzelnen Auftrag handelt.
Diese Einschränkung gilt unabhängig vom Umfang der Tätigkeit. Wer in Indonesien auch für lokale Auftraggeber arbeiten möchte, benötigt ein anderes Visum bzw. eine Arbeitserlaubnis (z. B. KITAS mit RPTKA). Sprich uns bei Unsicherheit gerne an, bevor du Aufträge in Indonesien annimmst – ein Verstoß kann zum Verlust des Visums führen.