Mit dem D2-Visum darfst du typische Tätigkeiten einer Geschäftsreise ausüben, zum Beispiel:
- Geschäftstermine und Verhandlungen
- Verträge unterzeichnen
- Konferenzen, Messen und Ausstellungen besuchen
- Partner, Lieferanten oder Niederlassungen deines Unternehmens besuchen
- Waren einkaufen
Nicht erlaubt ist es, in Indonesien eine Anstellung aufzunehmen, ein Gehalt von einem indonesischen Unternehmen zu beziehen oder vor Ort direkt Dienstleistungen zu verkaufen.