Möglicherweise ja, aber das passiert nicht automatisch: Ein KITAS wie das E33G kann laut indonesischem Steuerrecht bereits ab dem Tag der Einreise eine steuerliche Ansässigkeit ("intent to reside") begründen – unabhängig davon, wie viele Tage du tatsächlich im Land bist. Das ist ein anderes Kriterium als die häufig zitierte 183-Tage-Regel und wird in der Praxis nicht immer einheitlich gehandhabt.
Als steuerlich ansässige Person kann eine NPWP (indonesische Steuernummer) sowie eine jährliche Steuererklärung erforderlich werden, grundsätzlich auf dein weltweites Einkommen. Da Indonesien mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) hat, lässt sich im Ausland bereits gezahlte Steuer oft anrechnen – die genaue Wirkung hängt aber von deinem Heimatland und deiner individuellen Situation ab.
Weil Steuerrecht komplex ist und sich ändern kann, ist das keine individuelle Steuerberatung. Wir empfehlen dir, dich vor oder kurz nach der Einreise von einem in Indonesien zugelassenen Steuerberater beraten zu lassen, um deine persönliche Situation (Wohnsitzland, DBA, Aufenthaltsdauer) korrekt einzuordnen.