Ja – beim E33G Remote Work Visum akzeptieren wir auch Freelancer und Selbstständige, sofern du ein Jahreseinkommen von mindestens USD 60.000 aus dem Ausland nachweisen kannst, z. B. über eine eigene Firma oder eigene Rechnungen an ausländische Auftraggeber.
Wichtig ist, dass das Einkommen nachweislich von außerhalb Indonesiens stammt – etwa durch Kontoauszüge, Rechnungen oder einen Vertrag mit deinem/deinen Auftraggeber(n). Ein klassisches Angestelltenverhältnis ist also keine zwingende Voraussetzung; entscheidend ist der Einkommensnachweis. Sprich uns gerne vorab an, wenn du unsicher bist, welche Unterlagen in deinem Fall am besten geeignet sind.