Ja. Inhaber des C7A Music Performer Visums (bzw. C7B für Crew) dürfen für ihre Auftritte vergütet werden oder andere Leistungen erhalten.
Es gelten jedoch wichtige Einschränkungen:
- Du darfst keinen formellen Arbeitsvertrag mit einer indonesischen Person oder Firma abschließen.
- Du darfst nicht als Angestellter arbeiten oder langfristige Tätigkeiten ausüben.
- Das Visum erlaubt ausschließlich kurzfristige Performance-Aktivitäten wie Gigs, Festivals, Clubshows oder Konzerte.
- Für eine formelle Beschäftigung benötigst du ein Work Permit (RPTKA + IMTA) sowie ein Arbeits-KITAS.
Arbeiten ohne die richtige Genehmigung kann zu Strafen, Abschiebung oder Einreiseverbot führen.