Das C1-Touristenvisum erlaubt grundsätzlich keine bezahlte Tätigkeit, auch keine Remote-Arbeit — das gilt genauso für das e-VOA. In der Praxis werden gelegentliche digitale Tätigkeiten für einen ausländischen Arbeitgeber (E-Mails beantworten, an Calls teilnehmen) meist toleriert, solange du keinen Bezug zum indonesischen Markt hast und nicht von einem indonesischen Unternehmen bezahlt wirst.
Regelmäßige Vollzeitarbeit ist auf einem Touristenvisum jedoch offiziell nicht vorgesehen und birgt ein echtes Risiko. Wenn Remote-Arbeit dein Hauptzweck ist, ist das indonesische E33G Remote Worker (Digital-Nomad)-Visum die rechtlich vorgesehene Option — schreib uns gerne an und wir beraten dich.
(Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.)