Nein. Das C7A-Visum ist ausschließlich für die auftretenden Künstler bestimmt.
Begleitendes Personal wie Tourmanager, Tontechniker, Lichttechniker, Videografen, Stagehands oder Roadies muss das C7B Musiker Crew-Visum beantragen. Damit hat jeder im Team die passende Genehmigung für seine Tätigkeit.